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tagebuch
1. Die Steuerplanung gehört in meinem Büro zum Service, wenn die Buch­hal­tung von mir erstellt wird.

In diesem Fall wird etwa mit Abschluss der Buchhaltung für den Monat Juni bzw. das zweite Quartal das Zwischenergebnis linear auf das ganze Jahr hoch­gerechnet (Ergebnis der abgelaufenen Monate / An­zahl der abgelaufenen Monate x 12).
Hiervon werden die Ab­schrei­bungen abgezogen und ggf. Eigenverbrauch zu ge­rechnet.
Auf das Ergebnis wird dann der aktuelle Steuertarif an­ge­wen­det.
Auf diese Weise kann im laufenden Jahr ein­ge­schätzt werden, ob die geleisteten Vor­aus­zahl­ungen für die Ertragsteuern (Einkommen- bzw. Körperschaft— und Ge­wer­besteuer) der zu erwartenden Belastung ent­spre­chen und/oder ob in eine Planung eingestiegen wer­den soll. Je genauer Ihre Einschätzungen der Einkünfte des verbleibenden Jahres sind, je genauer kann die Aussage über die zu erwar­ten­de Steuerlast ausfallen. Die Ergebnisse der Steuerplanung sollen vor allem bei der Liqui­di­­tätsplanung helfen, und ggf. Grundlagen für die Anpassung von Steuervorauszahlungen (bevorzugt nach unten, in einigen Fällen auch nach oben) dienen.


2. Steuerplanung auch in anderen Fällen
Soweit die laufende Buchhaltung nicht von mir erstellt wird, kann natürlich auch eine Steuerplanung (auch für mehrere Jahre) von mit erstellt werden. Hierfür benötige ich möglichst ge­naue Angaben über die aktuellen und die erwarteten Einkünfte.


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Malte Kahl Steuerberater Hoheluftchaussee 108 20253 Hamburg Tel: 040 479 111 EMail: info@stb-kahl.de
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