1. Die Steuerplanung gehört in meinem Büro zum Service, wenn die Buchhaltung von mir erstellt wird.
In diesem Fall wird etwa mit Abschluss der Buchhaltung für den Monat Juni bzw. das zweite Quartal das Zwischenergebnis linear auf das ganze Jahr hochgerechnet (Ergebnis der abgelaufenen Monate / Anzahl der abgelaufenen Monate x 12).
Hiervon werden die Abschreibungen abgezogen und ggf. Eigenverbrauch zu gerechnet.
Auf das Ergebnis wird dann der aktuelle Steuertarif angewendet.
Auf diese Weise kann im laufenden Jahr eingeschätzt werden, ob die geleisteten Vorauszahlungen für die Ertragsteuern (Einkommen- bzw. Körperschaft— und Gewerbesteuer) der zu erwartenden Belastung entsprechen und/oder ob in eine Planung eingestiegen werden soll.
Je genauer Ihre Einschätzungen der Einkünfte des verbleibenden Jahres sind, je genauer kann die Aussage über die zu erwartende Steuerlast ausfallen.
Die Ergebnisse der Steuerplanung sollen vor allem bei der Liquiditätsplanung helfen, und ggf. Grundlagen für die Anpassung von Steuervorauszahlungen (bevorzugt nach unten, in einigen Fällen auch nach oben) dienen.
2. Steuerplanung auch in anderen Fällen
Soweit die laufende Buchhaltung nicht von mir erstellt wird, kann natürlich auch eine Steuerplanung (auch für mehrere Jahre) von mit erstellt werden. Hierfür benötige ich möglichst genaue Angaben über die aktuellen und die erwarteten Einkünfte.
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