Hier ist (wohl) derzeit noch der Kernbereich meiner Tätigkeit.
Die Bereiche Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuerplanung fließen zusammen in den Steuererklärungen.
Einmal im Jahr sind in der Regel folgende Erklärungen an das Finanzamt zu geben:
Einkommensteuer
Eigentlich ist fast jeder verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt wünscht dabei die Abgabe über das sog. ELSTER-Programm. Auf diese Weise wird die Arbeit auf den Steuerbürger verlagert. Mein Büro kann dabei helfen, die Erklärungen unter Ausnutzung der gesetzlichen Spielräume ELSTER-kompatibel zu machen.
Seit 2012 wird speziell in Hamburg die Verfolgung von Rentnern betrieben, die bislang keine Steuererklärungen abgegeben haben. Steuerlich wird es immer dann "interessant", wenn neben der Rente der Deutschen Rentenversicherung Bund weitere Einnahmen, z.B. Betriebsrenten gezahlt werden. In Fällen, in denen es zu Steuernachzahlungen kommt, wird in der Regel die Bußgeld- und Strafsachenstelle eingeschaltet. Hier sind meine Erfahrungen im
Steuerstrafrecht hilfreich, um zu vernünftigen Abschlüssen zu kommen.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteeur ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften. Einfacher wird es dadurch nicht.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist der Schrecken aller Freiberufer. Seit es die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gibt, ist diese Problematik immer noch ärgerlich, aber i.d.R. nicht existenzvernichtend. Der Unterschied in der
Steuerbelastung lässt sich leicht ermitteln.
Für Fremdkapitalintensive Unternehmen und im Falle einer Betriebsaufspaltung stellt die Gewerbesteuer ein ernst zu nehmendes Problem dar. Mein Büro arbeitet gemeinsam mit Ihnen an erträglichen Lösungen.
Umsatzsteuer
Hier hat sich in den letzten Jahren wahrscheinlich am meisten getan. Die Regelungen wurden trotz- oder wegen- der immer näher zusammenrückeneden Märkte immer unüberschaubarer. Die Meldepflichten und die Möglichekiten teure Fehler zu machen sind jedenfalls exponentiell gestiegen. Durch laufende Fortbildung und ein geschultes Auge kann mein Büo Ihnen helfen die notwendigen Meldungen und Aufzeichnungen so zu führen, dass das FInanzamt nichts zu beanstanden hat.
Daneben gibt es besondere Anlässe für das Erstellen von Steuererklärungen z.B.:
- Erbschaft/Schenkung
- Grunderwerbesteuer
- Kapitalertragsteuer
- Anmeldungen nach P 50a EStG (sog. Künstlersteuer)
- Erwerb von Beteiligungen im Ausland
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