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Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig von der Gemeinde, in der der Betrieb liegt, denn diese legt den Hebesatz fest. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Ihr Aufkommen steht allein der Gemeinde zu. Das ist auch der Grund, dass es sie noch gibt.
Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer ist - vereinfacht gesagt- überall gleich hoch, weil ein Hebesatz von 380 unterstellt wird.
Man kann daher sagen, dass die Belastung der Gewerbesteuer für Einzelunternehmen nur in Höhe der Differenz zwischen dem Hebesatz der Anrechnung und dem Hebesatz der eigenen Gemeinde besteht. Bei Körperschaften (GmbH, AG) ist die Sache einfacher. Keine Anrechung. Steuer ohne Freibetrag = Effektivbelastung.
Zur Sicherheit ein Beispiel:
Gemeinde Hamburg (ist kein Zufall, mein Büro ist in Hamburg), Hebesatz 470
Einzelunternehmen Kapitalgesellschaft
Gewinn vor Gewerbesteuer: 50.000,00 € 50.000,00 €
Freibetrag : -24.500,00 €
Bemessungsgrundlage : 25.500,00 € 50.000,00 €
davon 3,5% = Messbetrag : 892,50 € 1.750,00 €
Steuer bei 470% : 4.194,77 € 8.225,00 €
Anrechnung 380% : 3.391,50 €
Effektivbelastung : 803,27 € 8.225,00 €
Nach diesem Riesenvorspann, hier die vereinfachte Berechnung:

Gewinn Einzelunternehmen Kapitalgesellschaft
Hebesatz
Berechnen
Gewerbesteuer :
Anrechnung :
Effektivbelastung :
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