Der Begriff Mittelstand ist nicht wirklich definiert.
Gemeint sind in diesem Zusammenhang Unternehmen, die nach Ansicht der Politik das Rückrad der industriellen Gesellschaft darstellen.
Allgemein akzeptierte statistische Abgrenzungskriterien existieren nicht.
Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn definiert den Mittelstand wie folgt:
Zum Mittelstand gehören alle Selbständigen in den freien Berufen, Handwerksbetriebe und alle gewerblichen Betriebe, die folgende Kriterien erfüllen:
- weniger als 500 Beschäftigte
- Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR
Es ist natürlich unglücklich keine Grenze nach Unten fest zu legen.
Nach dieser Definition würden alle meine Mandanten zum Mittelstand in diesem Sinne gehören.
Sicher ein gutes Gefühl, aber nicht wirklich vernünftig.
Als Untergrenzen werden inzwischen anerkannt:
- mehr als 10 Beschäftigte
- Jahresumsatz mehr als 1 Mio EUR.
Tatsächlich sind die Ertragskraft und die Kapitalausstattung der Unternehmen wichtig. Die Rechtsform spielt daher eine untergeordnete Rolle.
Oft sind diese Betriebe Inhaber geführt. Aus diesem Grund sind hier nicht nur steuerliche Implikationen gefragt.
Im Rahmen der sog. Asset-Protection kann mein Büro in Zusammenarbeit mit renomierten Anwälten massgescheneiderte Lösungen erarbeiten.
Unterschätzen Sie in diesem Zusammenhang nicht die schenkung-oder erbschaftsteuerlichen Wirkungen.
Die Nutzung von Instrumenten der Erbschaftsteuer, der Pflichtteilssteuerung und der Vorteile des sog. Zugewinnausgleichs und/oder der sog. Güterstandsschaukel wollen bedacht sein.
Aufgrund umfangreicher Fortbildungsmassnahmen bin ich berechtigt folgende Titel zu führen:
Malte Kahl Steuerberater Hoheluftchaussee 108 20253 Hamburg Tel: 040 479 111 EMail: info@stb-kahl.de
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