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Mittelstandsbetreuung

Der Begriff Mittelstand ist nicht wirklich definiert. Gemeint sind in diesem Zusammenhang Unternehmen, die nach Ansicht der Politik das Rückrad der industriellen Gesellschaft darstellen.

Allgemein akzeptierte statistische Abgrenzungskriterien existieren nicht. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn definiert den Mittelstand wie folgt:
Zum Mittelstand gehören alle Selbständigen in den freien Berufen, Handwerksbetriebe und alle gewerblichen Betriebe, die folgende Kriterien erfüllen:

- weniger als 500 Beschäftigte
- Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR
Es ist natürlich unglücklich keine Grenze nach Unten fest zu legen.

Nach dieser Definition würden alle meine Mandanten zum Mittelstand in diesem Sinne gehören.
Sicher ein gutes Gefühl, aber nicht wirklich vernünftig.

Als Untergrenzen werden inzwischen anerkannt:
- mehr als 10 Beschäftigte
- Jahresumsatz mehr als 1 Mio EUR.

Tatsächlich sind die Ertragskraft und die Kapitalausstattung der Unternehmen wichtig. Die Rechtsform spielt daher eine untergeordnete Rolle. Oft sind diese Betriebe Inhaber geführt. Aus diesem Grund sind hier nicht nur steuerliche Implikationen gefragt.
Im Rahmen der sog. Asset-Protection kann mein Büro in Zusammenarbeit mit renomierten Anwälten massgescheneiderte Lösungen erarbeiten.
Unterschätzen Sie in diesem Zusammenhang nicht die schenkung-oder erbschaftsteuerlichen Wirkungen.
Die Nutzung von Instrumenten der Erbschaftsteuer, der Pflichtteilssteuerung und der Vorteile des sog. Zugewinnausgleichs und/oder der sog. Güterstandsschaukel wollen bedacht sein.

Aufgrund umfangreicher Fortbildungsmassnahmen bin ich berechtigt folgende Titel zu führen:

"Berater Offensive Mittelstand"

und

Zertifizierter Berater Steuerrecht für mittelständische Unternehmen (DASV e. V.)"




Für mein Büro ist der entscheidende Ansatz, dass Unternehmen dieser Größenordnung besondere Anforderungen an die Steuerberatung stellen.
In der Regel wird die Buchhaltung von diesen Unternehmen selbst erstellt. Hilfe wird daher häufig bei der Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen benötigt. Außerdem lohnt sich häufig keine eigene Abteilung für das Controlling.

Natürlich unterliegen diese Unternehmen auch einen beständigen Wandel.
Der Ein- und Austritt von Gesellschaftern, die Übergabe des Betriebes in der Familie oder der Verkauf an Dritte und der Zuerwerb von Unternehmen stellen häufig auch steuerliche Herausforderungen dar. Im Rahmen der Generationennachfolge kann es sinnvoll sein, bei Zeiten die Unternehmensform anzupassen, dabei geht es sowohl um den Weg in eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform (z.B. UG, GmbH, GmbH Co KG), als auch gelegentlich um den Weg aus eben dieser Form in eine Einzelfirma.
Ertragsteuerlich und wegen der möglichen Erbschaftsteuerbelastungen im Rahmen eines Verkaufs oder im Erbfall ist eine sorgfältige Planung im Voraus wichtig. Aufgrund des immer enger zusammenwachsenden Europas kann eine Gestaltung unter Einbeziehung des Auslands steuerlich interessant sein.


Aufgrund der von der OECD sog. BEPS-Richtlinien, die sich im Wesentlichen mit den Verrechnungspreisen innerhalb internationaler Konzerne beschäftigen, werden die Spielräume hier allerdings immer enger.

Auch an dieser Stelle kann mein Büro die notwendigen Hilfestellungen anbieten.
Als neue Herausforderungen sind die Datenschutzverordnung und die Verpflichtung zur Verfahrensdokumentation zu nennen.

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Malte Kahl Steuerberater Hoheluftchaussee 108 20253 Hamburg Tel: 040 479 111 EMail: info@stb-kahl.de
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