Buchhaltung
Die Buchhaltung betrifft das Erfassen der Belege aus den laufenden Geschäftsvorfällen und die Erstellung der Auswertungen für Ihr Unternehmen (betriebswirtschaftliche Übersicht) das Finanzamt (Umsatzsteuervoranmeldung) und ggf. die Banken. Die Buchhaltung bildet die Basis für die Erstellung der Abschlüsse. Um von Prüfern anerkannt zu werden, muss die Buchhaltung den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Verstöße gegen diese Grundsätze können dazu führen, dass das Finanzamt Hinzuschätzungen beim Umsatz und Gewinn vornimmt.
Aufgrund langer Erfahrung kann ich meinen Mandanten
Arbeitshilfen für die Allgemeine Buchhaltung, die Kassenbuchführung, sowie für
Reisekosten und
Bewirtungskosten zur Verfügung stellen.
Insbesondere bei der Führung von Kassenbüchern legt die Finanzverwaltung hohe Massstäbe an.
Meine Mitarbeiter/innen sind darauf geschult, auf mögliche Fehlerquellen zu achten und Sie ggf. rechtzeitig auf Mängel hinzuweisen.
Buchhaltung ist natürlich kein Selbstzweck. Die Ergebnisse der Buchhaltung fließen in die
Jahresabschlüsse und die Gewinnermittlungen ein (Einnahme-Überschussrechnungen) ein. Außerdem ist eine sorgfältige Buchhaltung Basis für eine kompetente betriebswirtschaftliche Beratung.
Auch unterjährig ermitteln wir nach Möglichkeit bereits die zu erwartende
Steuerbelastung für das laufende Steuerjahr. Damit erhalten Sie die Möglichkeit die Liquidität für die Steuer zu planen und ggf. die Steuervorauszahlungen anzupassen (meistens nach unten, selten nach oben), Rücklagen zu bilden oder Massnahmen zu ergreifen um die Steuerschuld des aktuellen Wirtschaftsjahres (günstig) zu beeinflussen.
Nicht ohne Stolz kann ich berichten, dass unsere Prognosen zur Steuerbelastung i.d.R. bis auf geringe Abweichungen zutreffen. Die entsprechenden Auswertungen werden von den Finanzämtern meist ohne weitere Rückfragen akzeptiert.
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