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Abschluesse

Abschlüsse


Jahresabschlüsse sind die Grundlage für die Ermittlung des Jahres­über­schusses und dessen Ver­wen­dung. Die Jahresabschlüsse können auf Basis Ihrer Buchhaltung (von Ihnen selber oder einem externen Buchhalter) oder aufgrund der von mir erstellten Buchhaltung erstellt werden.

Während Freiberufler (z.B. Architekten, Steuer­be­ra­ter und Künstler) und kleine Gewerbe­be­triebe „nur“ Ein­nahme-Überschussrechnungen zu erstellen ha­ben, in denen die Einnahmen des Jahres den Aus­ga­ben gegenübergestellt werden, müssen im Handels­re­gister eingetragene Unternehmen (Gewerbe­be­triebe, Personengesellschaften und Kapital­ge­sell­schaf­ten) eine Bilanz erstellen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Ein­nahme-Überschussrechnung (im Wesent­lichen) nach den tatsächlich zugeflossenen Einnahmen und den tatsächlich gezahlten Auf­wen­dungen eines Jahres unter­scheidet, während die Bilanz versucht, die Ein­nah­men und Ausgaben den Kalenderjahren zu­zu­ord­nen, ohne aus den Zeitpunkt der Zahlung der Be­trä­ge Rücksicht zu nehmen. Auch für die sehr unterschiedlichen Problem­stel­lun­gen der Ab­schlüs­se biete ich meinen Mandanten ver­schie­dene Arbeitshilfen an.

Der so ermittelte Jahresüberschuss (Gewinn) ist wie­der­um Grundlage für die Besteuerung.
Ausserdem nutzen die Banken in der Regel die Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens bzw. des Unter­nehmers.
In diesem Zusammenhang erstellt mein Büro auf Wunsch Auswertungen, die der Überprüfung nach den Grundsätzen von Basel II oder Basel III standhalten. (sofern Ihre Unternehmensdaten den Anforderungen entsprechen).
Wenn erkannt wird, dass es hier Probleme geben könnte, biete ich auch an, betriebswirtschaftliche Konzepte zu entwickeln, zu einer besseren Einstufung führen.
Ebenso fordern die gesetzlichen Kranken­ver­sicher­un­gen ( bei freiwilliger Versicherung) und gelegen­tlich die Künst­ler­sozial­kasse Einkommensnachweise für die Ermittlung der Beitragshöhe.
Seit 2006 ist es für Kapitalgesellschafen und Kommanditgesellschaften mit einem haftungsbeschräktnen Gesellschafter Pflicht, den Abschluss im sog. elektronischen Bundensanzeiger zu veröffentlichen oder zu hinterlegen. Diese Veröffentlichung wird aus - wie ich finde rein fiskalischen Gründen mit enormer Energie verfolgt.
Nach einer ersten "Verwarnung" die bereits EUR 103,00 kostet, folgt i.d.R. ein Bussgeld von EUR 2.500,00 gegen das es kaum ein wirksamens Mittel gibt,

Wir sind bemüht, den Aufwand gering zu halten, und Bussgelder zum Wohle der Mandanten abzuwehren. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie bereits Probleme mit diesem Thema hatten.
Die Anforderungen an die Jahresabschlüsse sind – je nach Unternehmens­form- ganz unterschied­lich.

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Malte Kahl Steuerberater Hoheluftchaussee 108 20253 Hamburg Tel: 040 479 111 Fax 040 48 46 11 EMail: info@stb-kahl.de
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